FUNKTION
Rechnungen nach GOÄ/GOP
Von der Sitzung zur Rechnung ohne Zwischenschritte: Jupraxis erstellt Rechnungen nach GOÄ aus Ihren dokumentierten Leistungen und prüft die Pflichtangaben, bevor etwas rausgeht.
Was ist das?
Die Privatabrechnung in Jupraxis führt Leistungsziffern, Faktoren und Begründungen zusammen. Rechnungen entstehen aus den Sitzungen der Akte, werden als PDF ausgegeben und im Rechnungsbuch geführt. Eine Prüfung weist auf fehlende Pflichtangaben hin – etwa Steuernummer, Leistungsdatum oder Zahlungsziel.
So funktioniert es in Jupraxis
- 1
Leistungen mit GOÄ-Ziffer und Faktor in der Sitzung erfassen.
- 2
Rechnung aus offenen Sitzungen erstellen – Jupraxis prüft die Pflichtangaben.
- 3
Prüfen, bei Bedarf ergänzen und als PDF versenden oder ausdrucken.
- 4
Zahlungseingänge und offene Posten im Rechnungsbuch verfolgen.
Das bringt es Ihrer Privatpraxis
- Heilbehandlungen werden mit 0 % Umsatzsteuer und dem Hinweis nach § 4 Nr. 14 a UStG ausgewiesen; Leistungen ohne Heilbehandlungszweck mit 19 %.
- Die Rechnungsprüfung warnt bei fehlenden Pflichtangaben, bevor die Rechnung die Praxis verlässt.
- Faktoren über dem Schwellenwert lassen sich je Position begründen.
Häufige Fragen
Ersetzt Jupraxis meine Buchhaltung?
Nein. Jupraxis erstellt Rechnungen und führt das Rechnungsbuch, ersetzt aber nicht Ihre Buchhaltung oder Steuerberatung.
Wie wird die Umsatzsteuer behandelt?
Je Terminart einstellbar: Heilbehandlung mit 0 % und Hinweis nach § 4 Nr. 14 a UStG, andere Leistungen mit 19 %. Der Praxisstandard ist voreingestellt.
Kann ich Rechnungen nachträglich ändern?
Solange eine Rechnung in Bearbeitung ist, ja. Nach dem Festschreiben bleibt sie unverändert; Korrekturen erfolgen über Storno und Neuausstellung.
Gibt es ein Rechnungsbuch?
Ja. Alle Rechnungen werden mit Nummer, Status und Zahlungseingängen im Rechnungsbuch geführt.
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